• Die Verbundenheit und Treue unserer Mitarbeiter zu den VCH-Hotels zu fördern.
• Den Mitarbeitern Einblicke und Kenntnisse zu vermitteln und damit die
Weitervermittlung von Gästen innerhalb der VCH-Hotels zu intensivieren.
• Unseren Mitarbeitern ein eigenes Gästeerlebnis in einem VCH-Hotel zu
ermöglichen.
Bedingungen
• Reservierungen werden ausschliesslich zwischen den Leitern der Häuser
vorgenommen.
• Der Reise liegt ein privater Anlass zugrunde.
Ausnahmen: Geschäftliche Anliegen im Auftrage des VCH
• In Zeiten starker Belegung ist der Gastgeber nicht zur Rabattgewährung verpflichtet und informiert über Alternativ-Zeiträume.
• Rabattgewährung nur bei Vorlage des ausgefüllten Formulars!
Berechtigte
• Mitarbeiter eines VCH-Hotels und ihre direkten Angehörigen (Ehepartner) erhalten
bis zu drei Übernachtungen auf den Zimmerpreis (Übernachtung mit Frühstück)
50 % Rabatt
• Auf Mahlzeiten (HP oder VP) gewährt das gastgebende Hotel 25% Rabatt, jedoch
nur in Verbindung mit der Übernachtung.
• Im Verbandsauftrag reisende Vorstandsmitglieder, der Präsident und der
Geschäftsführer wohnen bis zu zwei Nächte kostenlos. Weitere Übernachtungen
können der Geschäftsstelle des Verbandes zu den obigen Bedingungen in
Rechnung gestellt werden.
• Betriebsleiter sind als "Mitarbeiter" zu behandeln (Protokoll 30.4.2007)
• Freimitglieder haben keinen Rabatt-Anspruch (Protokoll 30.4.2007)
Diese Ordnung ist für alle VCH-Hotels in der Schweiz verbindlich.
Sie wird ebenfalls von den Mitgliedern der VCH-Verbände in Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden akzeptiert.